Ehevertrag

 

Typische Konstellationen:

 

  • Durch Ehevertrag können beispielsweise Unternehmen, Betriebe oder sonstige besondere Vermögenswerte aus dem Zugewinnausgleich ausgenommen werden - beispielsweise um das Unternehmen bei einer Scheidung vor massivem Kapitalabfluss zu schützen.
     
  • Bei stark ungleichen Zugewinnen kann mittels einer sog. „Güterstandsschaukel“ steuerfrei Vermögen zwischen den Ehepartnern übertragen werden (legal und ohne Freibeträge der Schenkungssteuer zu verbrauchen).
     
  • Eheverträge unterliegen einer richterlichen Inhaltskontrolle. Eingriffe in die Grundprinzipien der Ehe - zum Beispiel durch unausgewogene Verzichte auf Unterhalt oder auf Versorgungsanwartschaften - sind sittenwidrig, unzulässig und machen den gesamten Ehevertrag nichtig. Der Notar verweigert seine Mitwirkung an Gestaltungen, die ersichtlich einen Ehepartner einseitig benachteiligen.

 

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