Häufig gestellte Fragen

 

Hier finden Sie kurz und knapp die Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Fällt Ihnen ein weiterer Punkt ein, der von allgemeinem Interesse ist?

Lassen Sie uns Ihre Idee einfach zukommen.

 

 

Kann ich mir den Notar selbst aussuchen?

Ja. Jeder Notar in Deutschland kann Beurkundungen für alle Rechtsgebiete vornehmen.

Was kostet der Notar?

Die Kosten sind gesetzlich vorgeschrieben - und leider sehr kompliziert geregelt.

Fast alle Gebühren richten sich nach der Höhe des Geschäftswerts.

Die Kosten sind bei allen Notaren gleich.

Kommt der Notar auch ins Haus?

Ja. Da dies mehr Aufwand bedeutet, sollte dies bitte rechtzeitig abgeklärt werden. 

Für die Beurkundung außerhalb des Notariats fällt eine Zusatz-Gebühr an.

Was ist eine Apostille?

Wenn eine Urkunde im Ausland verwendet werden soll, benötigt man oft eine zusätzliche Bestätigung. In vielen Ländern ist dies die sog. "Apostille", die für unseren Bereich vom Landgericht Ravensburg erteilt wird. Auf Wunsch sind wir Ihnen gerne bei der Beschaffung behilflich. Bitte planen Sie diesen zusätzlichen Zeitaufwand mit ein. Für manche Staaten sind weitere Formalitäten (Legalisationsverfahren) erforderlich, die noch mehr Zeitaufwand verursachen.

 

Notar

ANDREAS GEISSLER 

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