Patientenverfügung

 

Bei schweren Unfällen, Bewusstlosigkeit, Koma, Schlaganfall, Demenz usw. ist es nicht mehr möglich, mit den Ärzten die weitere medizinische Behandlung selbst zu beraten oder selbst zu entscheiden.

 

Angehörige und Ärzte können den Willen des Patienten unter Umständen nicht übereinstimmend feststellen. 

 

Durch die Patientenverfügung geben Sie Ihren Angehörigen nicht nur rechtlichen Rückhalt. Sie gibt auch moralische Rückendeckung - sowohl gegenüber der Ärzteschaft, als auch gegenüber der Verwandtschaft, Freunden und Bekannten der Familie. 

 

Damit der Patientenwille auch noch nach Jahren respektiert wird, sollte die Patientenverfügung immer wieder bestätigt werden. Auch bei persönlichen Veränderungen oder medizinischen Neuerungen sollte die Verfügung bestätigt oder angepasst werden.

 

Beraten Sie sich nach Möglichkeit mit einem Arzt, der Sie gut kennt.

 

Die beste Patientenverfügung bringt nichts, wenn niemand da ist, der sie durchsetzt. Erteilen Sie daher unbedingt Ihren Vertrauenspersonen eine Vorsorgevollmacht - und zwar eine, die hieb- und stichfest ist: beim Notar.

 

Mit einem Klick finden Sie ein Muster für eine Patientenverfügung.

 

Notar

ANDREAS GEISSLER 

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