Geldwäsche-Prävention

 

Notare müssen die handelnden Personen sowie die wirtschaftlich Berechtigten vor der Beurkundung identifizieren und dokumentieren. Sind bei einer Immobilien-Transaktion Gesellschaften direkt oder indirekt beteiligt (bzw. bei einem Share-Deal Immobilien betroffen), müssen Unternehmen zwingend rechtzeitig vorab den nachfolgend abrufbaren passenden Fragebogen wirtschaftlich Berechtigter ausfüllen und dem Notar vorab frühzeitig übermitteln um die internen Eigentums- und Kontrollstrukturen der Gesellschaft zu dokumentieren. Sind an einer Gesellschaft wiederum Gesellschaften beteiligt, müssen auch deren Eigentums- und Kontrollstrukturen dokumentiert werden.

 

Notare müssen die Angaben vor der Beurkundung dann mit dem Ergebnis der eigenen Ermittlungen abgleichen.

 

Notare prüfen auch, ob Beteiligte auf Sanktionslisten u.a. zu finden sind.

Fragebogen wirtschaftlich Berechtigter (Unternehmen)
Fragebogen wirtschaftlich Berechtigter.p[...]
PDF-Dokument [185.3 KB]
Fragebogen wirtschaftlich Berechtigter (Unternehmen)
Fragebogen wirtschaftlich Berechtigter.d[...]
Microsoft Word-Dokument [65.0 KB]
Fragebogen wirtschaftliche Berechtigter (Genossenschaft)
Fragebogen-wirtschaftlich-Berechtigter_G[...]
PDF-Dokument [172.1 KB]
Fragebogen wirtschaftliche Berechtigter (Verein)
Fragebogen-wirtschaftlich-Berechtigter_V[...]
PDF-Dokument [165.3 KB]
Fragebogen wirtschaftliche Berechtigter (Stiftung)
Fragenbogen-wirtschaftlich-Berechtigter_[...]
PDF-Dokument [166.3 KB]
Fragebogen wirtschaftliche Berechtigter (verstärkte Sorgfaltspflicht Gesellschaft)
Fragebogen-verstaerkte-Sorgfaltspflicht-[...]
PDF-Dokument [166.2 KB]
Fragebogen wirtschaftliche Berechtigter (verstärkte Sorgfaltspflicht natürliche Person)
Fragebogen-verstaerkte-Sorgfaltspflicht-[...]
PDF-Dokument [107.6 KB]
Hinweisblatt zur Mitteilungspflicht an das Transparenzregister
BNotK RS 2021_07_Anlage_Hinweisblatt Aug[...]
PDF-Dokument [38.4 KB]

Notare nehmen bei Transaktionen unter Beteiligung von Gesellschaften Einblick in das Transparenzregister. Unternehmen müssen Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten zur Eintragung in das Transparenzregister mitteilen und stets auf dem aktuellen Stand halten (siehe oben verlinktes Hinweisblatt der Bundesnotarkammer). Sämtliche diesbezüglichen Übergangsfristen sind abgelaufen. Die seitherige Mitteilungsfiktion durch Eintragungen im Handelsregister gilt nicht mehr!

 

Verdachtsfälle auf Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder anderer Straftaten sowie weitere meldepflichtige Sachverhalte übermitteln Notare an die FIU (Financial Intelligence Unit). Zudem ergeht eine Meldung an das Transparenzregister bei Unstimmigkeiten zwischen den eigenen Ermittlungen des Notars zu den Angaben im Transparenzregister bzw. der Selbstauskunft der Unternehmen bezüglich der Eigentümer-/Kontrollstruktur.

 

Bei fehlender, unvollständiger oder nicht schlüssiger Dokumentation der Eigentums- und Kontrollstruktur besteht ein gesetzlich zwingendes Beurkundungsverbot.

 

Der Notar nimmt anhand von mehr als 30 Kriterien bei jedem Vorgang eine Risikobewertung hinsichtlich des Geldwäscherisikos vor. Das Ergebnis wird dokumentiert und ggf. der Zentralstelle für Transaktionsuntersuchungen übermittelt.

Einen Überblick über EUROPÄISCHE TRANSPARENZREGISTER finden Sie hier:

https://www.gtai.de/de/trade/eu/recht/register-der-wirtschaftlichen-eigentuemer-in-europa-215440

 

 

Notar

ANDREAS GEISSLER 

Bahnhofplatz 3

88045 Friedrichshafen 

 

für Navigation:

Bahnhofplatz 1

 

Telefon

 

07541

3761170

 

Fax

3761180

 

post@notar-geissler.de

 

 

Druckversion | Sitemap
© Notar Andreas Geissler