Hypothek und Grundschuld

 

Mit Hypotheken und Grundschulden sichern Banken Kredite auf Immobilien ab. Das Objekt wird dadurch verpfändet und kann seitens der Bank durch Versteigerung zu Geld gemacht werden. Es gibt verschiedene Varianten. Gesetzlicher Grundfall ist, dass ein Hypotheken-/Grundschuldbrief erstellt wird. Dieser verkörpert das Pfandrecht und kann zwischen Banken weitergereicht werden. Die meisten Banken verzichten inzwischen auf einen solchen Brief - dann gibt es nur die Eintragung im Grundbuch.

 

Ist der Kredit zurückbezahlt, muss die Grundschuld nicht unbedingt gelöscht werden. Sie kann zur späteren Verwendung als leere Hülle im Grundbuch eingetragen bleiben und bei Bedarf wieder verwendet (valutiert) werden.

 

Für die Löschung der Grundschuld muss die Bewilligung der Bank zusammen mit der beglaubigten Zustimmung aller Eigentümer sowie ggf.der Hypotheken-/Grundschuldbrief beim Grundbuchamt eingereicht werden.

 

WARNHINWEIS bei "Eigentümer-Grundschulden": Es gibt Geschäftsmodelle, die mit sog. Eigentümer-Grundschulden operieren. Leider tummeln sich in diesem Bereich auch unseriöse Geschäftemacher. Bitte lassen Sie sich vorab von einem Notar über die Risiken beraten!

 

Grundschuldbrief Beispiel
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