Wohnungseigentum

Die Bildung von Wohnungseigentum und Teileigentum macht aus einem Gesamt-Objekt mehrere einzelne Wohnungs- und Teileigentumseinheiten. Diese können dann separat verkauft und belastet werden.

 

Außenflächen und Bereiche im Objekt, die allen oder mehreren Eigentümern dienen, sind Gemeinschaftseigentum.

 

Bereiche des Gemeinschaftseigentums können einzelnen Eigentümern zur alleinigen Nutzung zugeordnet werden (Sondernutzungsrechte wie beispielsweise Terrassen-/Gartennutzung oder Stellplätze im Freien).

 

 

Der Aufteilungsplan enthält u.a.: amtlicher Lageplan des Grundstücks, Grundrisse aller Stockwerke im Maßstab 1:100, Außenansichten 4 Himmelsrichtungen und Schnitte des Gebäudes. Jede Einheit erhält eine Nummer und wird zur eindeutigen Abgrenzung zum Gemeinschaftseigentum bzw. zu anderem Sondereigentum farbig umrandet bzw. farblich unterlegt.

 

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung der Baurechtsbehörde bestätigt die bauliche Einhaltung der WEG-Vorschriften.

 

Die Teilungserklärung beim Notar regelt für das Objekt die individuelle Gemeinschaftsordnung, Eigentumsanteile, Nutzungen, Stimmrechte und dergleichen.

 

Notar

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