Kaufpreis-Zahlungsbestätigung

 

Mit dem Fälligkeitsschreiben erhalten Sie von uns ein Formular, das Sie gerne zur Bestätigung des Zahlungseingangs nutzen können. Darauf ist auch Ihr individueller Kommunikations-Code ersichtlich, den Sie bei einer Bestätigung per Mail bitte sicherheitshalber mit angeben. Damit sind wir sicher, dass die Mail tatsächlich von Ihnen stammt.

 

Wegen des gesetzlichen Barzahlungs-Verbots bei Grundstücks-/Immobilientransaktionen sind Notare zusätzlich verpflichtet, eine entsprechende Bank-Bestätigung oder einen Kontoauszug bzw. eine Umsatzanzeige zu dokumentieren, aus denen die Überweisung des geschuldeten Kaufpreises ersichtlich ist. Dies müssten Sie bitte ebenfalls an uns übermitteln.

 

 

Sie haben den Kommunikations-Code nicht erhalten oder nicht mehr zur Hand? Bitte melden Sie sich kurz bei uns.

Wir teilen Ihnen schriftlich einen neuen Code mit.

 

 

Notar

ANDREAS GEISSLER 

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