Beglaubigung

Beglaubigt werden kann:

 

  • Echtheit einer Unterschrift
    (EUR 20 bis EUR 70 je nach Geschäftswert zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer)
  • Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original
    (EUR 1,- pro Seite /mindestens EUR 10,- pro Dokument zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer)

 

Wird eine deutsche notarielle Urkunde im Ausland verwendet, muss diese zusätzlich überbeglaubigt und durch die Auslandsvertretung des Verwendungsstaates legalisiert werden. Bei vielen Staaten genügt anstelle der mit viel Auwand verbundenen Legalisation eine sogenannte Apostille, die zusätzlich zum Siegel des Notars auf der Urkunde angebracht wird. 

 

Die Apostille für Urkunden von Notar Andreas Geißler erteilt der Präsident/die Präsidentin des Landgerichts mit der Anschrift:

Landgericht Ravensburg - Präsidialkanzlei, 88212 Ravensburg, Marienplatz 7

Der Kontakt mit dem Landgericht erfolgt ausschließlich schriftlich /postalisch!

 

In folgenden Staaten werden Urkunden eines deutschen Notars ohne weitere Formalitäten durch bilaterale Abkommen anerkannt: Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien und Österreich. Hier sind ggf. jedoch trotzdem Übersetzungen der Urkunden erforderlich.

Antrag auf Erteilung der APOSTILLE - zur Verfügung gestellt vom Landgericht Ravensburg  (zum Download)

Antragsformular Apostille.pdf
PDF-Dokument [11.9 KB]

 

Notar

ANDREAS GEISSLER 

Bahnhofplatz 3

88045 Friedrichshafen 

 

für Navigation:

Bahnhofplatz 1

 

Telefon

 

07541

3761170

 

Fax

3761180

 

post@notar-geissler.de

 

 

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