Die Notar-Kosten sind gesetzlich geregelt und bei allen Notaren in Deutschland gleich (Gerichts- und Notarkostengesetz GNotKG). Die Gebühren richten sich meist nach der Höhe des Geschäftswerts. Für manche Vorgänge sieht das GNotKG pauschale Kosten bzw. Ober- und Untergrenzen vor.
Beispiele für Pauschalen bzw. Ober-/Untergrenzen
jeweils zzgl. Mehrwertsteuer und Auslagen:
Die konkreten Kosten bestehen meist aus der reinen Gebühr für die Urkunde sowie Betreuungs- und Vollzugtätigkeiten des Notars zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer. Die Berechnung ist recht komplex.
Alle Notar-Urkunden werden in verschlüsselter digitaler Form zusätzlich bei der Bundesnotarkammer 100 Jahre lang gespeichert. Hierfür fällt eine Gebühr an
(EUR 4,50 pro Urkunde bzw. bei Beglaubigungen EUR 2,50), die der Notar erhebt und an die Bundesnotarkammer abführt.
Oft wird der Wunsch geäußert, die Kosten vorab zu erfahren. Das ist meist im Vorfeld nur sehr eingeschränkt möglich. Teilweise stehen die Geschäftswerte noch nicht zur Verfügung und zudem lässt
sich oft nicht seriös abschätzen, welche Urkundsinhalte und welche Betreuungs- oder Vollzugstätigkeiten konkret anfallen.
Da die Gebühren gesetzlich zwingend sind, sind diese auch nicht verhandelbar oder sonstwie einer Beeinflussung zugänglich. Auskünfte zu Kosten sind daher naturgemäß immer unverbindlich.
Link zu detaillierten Infos (zusammengestellt von Notar Dr. Diehn, Hamburg):
www.gnotkg.de
Link zum Gebührenrechner der Bundesnotarkammer:
In einigen Fällen greift der angenehme Nebeneffekt, dass durch die Notar-Urkunde spätere Kosten vermieden werden, die oftmals spürbar höher wären. Zum Beispiel:
Notar
Andreas Geißler
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