Die Notar-Kosten sind gesetzlich geregelt und bei allen Notaren in Deutschland gleich (Gerichts- und Notarkostengesetz GNotKG). Die Gebühren richten sich meist nach der Höhe des Geschäftswerts. Für manche Vorgänge sieht das GNotKG pauschale Kosten bzw. Ober- und Untergrenzen vor.
Beispiele für Pauschalen bzw. Ober-/Untergrenzen
jeweils zzgl. Mehrwertsteuer und Auslagen:
In einigen Fällen greift der angenehme Nebeneffekt, dass durch die Notar-Urkunde spätere Kosten vermieden werden, die oftmals spürbar höher wären. Zum Beispiel: