Die Vorsorgevollmacht wird notariell beurkundet.
Eine Beglaubigung der Patientenverfügung ist möglich - aber nicht zwingend.
Bitte beachten Sie, dass die hier abrufbaren Beispiele/Muster nur als Anregung dienen. Der Notar bespricht und gestaltet mit Ihnen den Inhalt individuell.
Besonders bei der Patientenverfügung ist es wichtig, Ihre ganz persönliche Meinung wiederzugeben.
Notar
ANDREAS GEISSLER
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