Ausschlagung Erbschaft

 

 

Möchte man nicht Erbe werden - zum Beispiel wegen drohender Überschuldung des Nachlasses - muss man aktiv werden und die Ausschlagung der Erbschaft erklären. Dies kann nur beim Nachlassgericht erfolgen oder beim Notar. Gesetzliche Frist hierfür: 6 Wochen. Innerhalb der Frist muss die Ausschlagung beim Nachlassgericht vorliegen. Vereinbaren Sie daher frühzeitig einen Termin

 

 

Ein weiterer Grund für Ausschlagungen ist die unter Umständen bessere Ausnutzung steuerlicher Freibeträge durch die eintretenden Ersatzerben.

Ein möglicher Grund ist auch das Freikommen aus einer testamentarischen oder erbvertraglichen Bindung.

 

Durch die Ausschlagung fällt (nur) der Ausschlagende als Erbe weg. Hat die ausschlagende Person Kinder/Nachkommen, treten diese als Ersatzerben ein. Daher müssen als Folge einer Ausschlagung die Kinder/Nachkommen ebenfalls die Erbschaft ausschlagen, wenn auch diese nicht Erbe werden möchten. Minderjährige Kinder/Kindeskinder werden hierbei idR durch beide Eltern vertreten (bei alleinigem Sorgerecht ausnahmsweise durch ein Elternteil). Spartipp: Die Ausschlagung kann auch durch mehrere Personen gleichzeitig und gemeinschaftlich erklärt werden. Eine gemeinsame Ausschlagung mehrerer Personen ist kostengünstiger als mehrere getrennte Ausschlagungen (vgl. Hinweis unten).

 

Diese Hinweise sind stark vereinfacht und ersetzen keine individuelle Beratung!

Zur Vorbereitung übermitteln Sie uns bitte die Personalien der Beteiligten - gerne anhand des nachfolgenden Formulars.

Datenblatt-Ausschlagung.docx
Microsoft Word-Dokument [20.9 KB]
Datenblatt-Ausschlagung.pdf
PDF-Dokument [110.3 KB]

 

Ausschlagungen bitten wir im Hinblick auf den meist geringen Geschäftswert unmittelbar zu bezahlen (bar oder EC).

Die Gebühren belaufen sich (bei Wertlosigkeit bzw. Überschuldung des Nachlasses) inkl. Speichergebühr der Bundesnotakammer für das elektronische Urkundenarchiv auf

 

EUR 34,50 bei 1 Person

EUR 42,00 bei 2 Personen

EUR 50,00 bei 3 Personen

EUR 58,00 bei 4 Personen

usw.

 

jeweils zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer

 

Notar

ANDREAS GEISSLER 

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