Bitte bringen Sie die nachstehend abrufbaren amtlichen Formulare zum Termin bereits ausgefüllt mit.
In den amtlichen Formularen ist ersichtlich, welche Personen unterzeichnen müssen und welche Unterlagen für das Vereinsregister erforderlich sind.
Bei den Vorständen des Vereins müssen die Personalien immer vollständig angegeben werden.
(Name, Vorname/n, Geburtsname, Geburtsdatum, Privatanschrift)
Hinweis: Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind nur die Vorstandsmitglieder, die den Verein rechtsgeschäftlich nach außen vertreten (zum Beispiel 1.Vorsitzende/r und 2.Vorsitzende/r). Wer den Verein vertritt, regelt die individuelle Satzung. Meist hat der Verein noch weitere Vorstandsmitglieder (zB Kassierer/in, Schriftführer/in usw.), die den Verein nicht nach außen vertreten und nicht zum vertretungsberechtigten Vorstand iS des § 26 BGB gehören. Diese weiteren Vorstandsmitglieder müssen bei Anmeldungen zum Vereinsregister nicht mitwirken.
Notar
Andreas Geißler
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