Erbteilung

 

 

Es gibt grundsätzlich 3 Arten von "Erbteilungen", die wir hier kurz und vereinfacht erläutern:

 

Je nachdem, ob die Veränderung gegen Entgelt erfolgt oder unentgeltlich, verwenden Sie für die Datenübermittlung bitte unsere Datenblätter von "Kauf" oder "Schenkung".

 

 

1. Erbteilung bzw. Erbauseinandersetzung

 

Bei der Erbteilung bzw. Erbauseinandersetzung bleiben grundsätzlich alle Beteiligten formal Erben. Jedoch werden einzelne Nachlassgegenstände innerhalb des Kreises der Erben einzeln zugeordnet bzw. verteilt. Zum Beispiel übernimmt einer der Erben eine Immobilie und zahlt die anderen Erben hierfür aus. Dem ähnlich ist auch die Erfüllung eines testamentarisch angeordneten Vermächtnisses.

 

Bei der Erbauseinandersetzung müssen in der Regel alle Erben mitwirken (außer es gibt hierfür spezielle Regelungen im Testament).

 

 

2. Erbteilsübertragung

 

Bei der Erbteilsübertragung überträgt einer der Erben seine komplette Erbenstellung an einen anderen Miterben oder an einen bislang an der Erbengemeinschaft nicht Beteiligten. Mit dem Erbteil überträgt sich dann automatisch alles, was sich noch im ungeteilten Nachlass befindet - auch etwaige Immobilien-/Grundstücksanteile.

 

Bei der Erbteilsübertragung müssen in der Regel die anderen Erben nicht mitwirken. Tritt jedoch ein bislang Unbeteiligter in die Erbengemeinschaft durch Kauf ein, haben die anderen Miterben ein gesetzliches Vorkaufsrecht.

 

 

3. Abschichtung

 

Bei der Abschichtung scheidet ein Erbe vollständig aus der Erbengemeinschaft aus und sein Erbanteil (mit dem Anteil am gesamten  noch nicht verteilten Nachlass) wächst den verbleibenden Erben im Verhältnis der Erbquoten zueinander an.

 

Die Abschichtung erfordert eine Vereinbarung aller Erben.

 

Druckversion | Sitemap
© Notar Andreas Geissler