Beglaubigt werden kann:
Wird eine notarielle Urkunde im Ausland verwendet, muss diese zusätzlich überbeglaubigt und durch die Auslandsvertretung des Verwendungsstaates legalisiert werden. Bei einigen Staaten genügt anstelle der mit viel Auwand verbundenen Legalisation eine sog. Apostille, die zusätzlich zum Siegel des Notars auf der Urkunde angebracht wird. Die Apostille für Urkunden von Notar Andreas Geißler erteilt der Präsident/die Präsidentin des Landgerichts: Landgericht Ravensburg - Präsidialkanzlei, 88212 Ravensburg, Marienplatz 7, Terminvereinbarung: Tel 0751 806-1610
Antrag auf Erteilung der APOSTILLE an das Landgericht Ravensburg (zum Download)
Notar
Andreas Geißler
Bahnhofplatz 3
88045 Friedrichshafen
für Navigation:
Bahnhofplatz 1
Telefon
07541
3761170
Fax
3761180