Beglaubigt werden kann:
Wird eine deutsche notarielle Urkunde im Ausland verwendet, muss diese zusätzlich überbeglaubigt und durch die Auslandsvertretung des Verwendungsstaates legalisiert werden. Bei vielen Staaten genügt anstelle der mit viel Aufwand verbundenen Legalisation eine sogenannte Apostille, die zusätzlich zum Siegel des Notars auf der Urkunde angebracht wird.
Die Apostille für Urkunden von Notar Andreas Geißler erteilt der Präsident/die Präsidentin des Landgerichts mit der Anschrift:
Landgericht Ravensburg - Präsidialkanzlei, 88212 Ravensburg, Marienplatz 7
Der Kontakt mit dem Landgericht erfolgt ausschließlich schriftlich /postalisch!
In folgenden Staaten werden Urkunden eines deutschen Notars ohne weitere Formalitäten durch bilaterale Abkommen anerkannt: Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien und Österreich. Hier sind ggf. jedoch trotzdem Übersetzungen der Urkunden erforderlich.
Antrag auf Erteilung der APOSTILLE - zur Verfügung gestellt vom Landgericht Ravensburg (zum Download)
Notar
ANDREAS GEISSLER
Bahnhofplatz 3
88045 Friedrichshafen
für Navigation:
Bahnhofplatz 1
Telefon
07541
3761170
Fax
3761180