Beglaubigung

Beglaubigt werden kann:

 

  • Echtheit einer Unterschrift (EUR 20 bis EUR 70 je nach Geschäftswert zzgl. USt./Auslagen)
  • Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original (EUR 1,- pro Seite /mindestens EUR 10,- pro Dokument zzgl. USt./Auslagen)

 

Wird eine notarielle Urkunde im Ausland verwendet, muss diese zusätzlich überbeglaubigt und durch die Auslandsvertretung des Verwendungsstaates legalisiert werden. Bei einigen Staaten genügt anstelle der mit viel Auwand verbundenen Legalisation eine sog. Apostille, die zusätzlich zum Siegel des Notars auf der Urkunde angebracht wird. Die Apostille für Urkunden von Notar Andreas Geißler erteilt der Präsident/die Präsidentin des Landgerichts: Landgericht Ravensburg - Präsidialkanzlei, 88212 Ravensburg, Marienplatz 7, Terminvereinbarung: Tel 0751 806-1610

Antrag auf Erteilung der APOSTILLE an das Landgericht Ravensburg  (zum Download)

Antragsformular Apostille.pdf
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