General- und Vorsorgevollmacht

 

Wir raten jedem eindringlich: Erteilen Sie Ihren Vertrauenspersonen rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht - auch wenn noch gar kein Problem in Sicht sein sollte. Die Aushändigung der Vollmacht muss ja nicht gleich erfolgen. Das bespricht und regelt der Notar mit Ihnen individuell.

 

Durch Unfall, Erkrankung oder Altersbeschwerden kommt es zu Situationen, dass man vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu erledigen.

 

Ohne Vollmacht ist niemand befugt für eine andere Person zu handeln - auch nicht der Ehepartner und auch nicht die Kinder. 

 

Ohne eine Vorsorgevollmacht müsste in solchen Fällen dann durch das Gericht ein gesetzlicher Betreuer eingesetzt werden. Dies ist mit einigem Aufwand und vielen Formalitäten verbunden - sowie mit nicht unerheblichen Kosten. Das gerichtliche Betreuungsverfahren erspart man sich durch eine Vorsorgevollmacht vom Notar.

 

 

Sie hätten gerne ein Muster für eine Vorsorgevollmacht? Mit einem Klick geht es zu unserem Download bzw. zum Formular, um uns Ihre Daten zu übermitteln.

 

 

Die optionale Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer dient dazu, dass die Vollmacht im Ernstfall sofort auftaucht und so schnell wie möglich von den Gerichten beachtet wird.

 

Notar

ANDREAS GEISSLER 

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